|
|
Rosemarie Ködel
Versicherungsmaklerin
Katzenbachstr. 65
70563 Stuttgart
- nachstehend die Versicherungsmaklerin genannt -
schließt mit Frau/Herrn <Name> <Adresse>
- nachstehend der/die Auftraggeber/in genannt -
folgenden Maklervertrag:
-
Die Versicherungsmaklerin übernimmt für den/die
Auftraggeber/in die Vermittlung von
Versicherungsverträgen, wobei sich die
Vermittlungstätigkeit auch auf bereits bestehende
Verträge beziehen kann. Die ausschließliche Verwaltung
aller bisher abgeschlossenen Verträge des/der
Auftraggebers/in durch die Versicherungsmaklerin wird
allerdings ausgeschlossen.
-
Die erforderlichen schriftlichen und mündlichen
Verhandlungen zur Vermittlung eines neuen Vertrages
führt die Versicherungsmaklerin. Zudem wird der
Versicherungsmaklerin durch den/die Auftraggeber/in
die Vollmacht erteilt, die erforderlichen
Vertragsauszüge und -auskünfte aller bisher
abgeschlossenen Verträge bei den Gesellschaften
einzuholen.
-
Die Versicherungsmaklerin hat die Interessen des/der
Auftragebers/in zu wahren und ist diesem gegenüber bei
Vertragsänderungen zur Information verpflichtet.
-
Der/Die Auftraggeber/in erteilt der
Versicherungsmaklerin die Vollmacht, alle bereits
bestehenden Verträge nach Vorabsprache ganz oder
teilweise zu kündigen, umzudecken oder entsprechende
Erklärungen gegenüber den Gesellschaften
abzugeben. Dies gilt auch für alle neu vermittelten
Verträge durch die Versicherungsmaklerin. Diese
Vollmacht verliert ihre Gültigkeit mit der Beendigung
des Maklervertrages.
-
Es ist die Aufgabe der Versicherungsmaklerin, bei
anfallenden Schäden die Wahrung der Interessen des/der
Auftraggebers/in zu vertreten und ihm/ihr bei der
Abwicklung des Schadens behilflich zu sein. Die
Schadensbearbeitung bezieht sich allerdings nur auf
Verträge, die durch die Versicherungsmaklerin
vermittelt wurden. Die Aufgabe der
Versicherungsmaklerin ist es nicht,
evtl. unberechtigte Ansprüche des/der Auftraggebers/in
gegenüber einer vermittelten Gesellschaft
durchzusetzen.
-
Durch die vorbezeichnete Vertretung durch die
Versicherungsmaklerin entstehen dem/der
Auftraggeber/in ohne ausdrückliche Absprache keine
zusätzlichen Kosten.
-
Dieser Vertrag wird auf die Dauer von einem Jahr
abgeschlossen. Der Vertrag verlängert sich um ein
weiteres Jahr, sofern nicht einer der Vertragspartner
mit einer Frist von drei Monaten kündigt.
¨ ¨ ¨ ¨ ¨ ¨ ¨ ¨
¨ ¨ ¨ ¨ ¨ ¨ ¨ ¨
¨ ¨ ¨ ¨ ¨ ¨ ¨ ¨
¨ ¨ ¨ ¨ ¨ ¨ ¨ ¨
Ort, Datum
Stuttgart, den
¨ ¨ ¨ ¨ ¨ ¨ ¨ ¨
¨ ¨ ¨ ¨ ¨ ¨ ¨ ¨
¨ ¨ ¨ ¨ ¨ ¨ ¨ ¨
|
¨ ¨ ¨ ¨ ¨ ¨ ¨ ¨
¨ ¨ ¨ ¨ ¨ ¨ ¨ ¨
¨ ¨ ¨ ¨ ¨ ¨ ¨ ¨
¨ ¨ ¨ ¨ ¨ ¨ ¨ ¨
Auftraggeber/in
¨ ¨ ¨ ¨ ¨ ¨ ¨ ¨
¨ ¨ ¨ ¨ ¨ ¨ ¨ ¨
¨ ¨ ¨ ¨ ¨ ¨ ¨ ¨
¨ ¨ ¨ ¨ ¨ ¨ ¨ ¨
Versicherungsmaklerin
|
|
|