Maklervertrag

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Rosemarie Ködel
Versicherungsmaklerin
Katzenbachstr. 65
70563 Stuttgart

- nachstehend die Versicherungsmaklerin genannt -

schließt mit Frau/Herrn <Name> <Adresse>

- nachstehend der/die Auftraggeber/in genannt -

folgenden Maklervertrag:

  1. Die Versicherungsmaklerin übernimmt für den/die Auftraggeber/in die Vermittlung von Versicherungsverträgen, wobei sich die Vermittlungstätigkeit auch auf bereits bestehende Verträge beziehen kann. Die ausschließliche Verwaltung aller bisher abgeschlossenen Verträge des/der Auftraggebers/in durch die Versicherungsmaklerin wird allerdings ausgeschlossen.

  2. Die erforderlichen schriftlichen und mündlichen Verhandlungen zur Vermittlung eines neuen Vertrages führt die Versicherungsmaklerin. Zudem wird der Versicherungsmaklerin durch den/die Auftraggeber/in die Vollmacht erteilt, die erforderlichen Vertragsauszüge und -auskünfte aller bisher abgeschlossenen Verträge bei den Gesellschaften einzuholen.

  3. Die Versicherungsmaklerin hat die Interessen des/der Auftragebers/in zu wahren und ist diesem gegenüber bei Vertragsänderungen zur Information verpflichtet.

  4. Der/Die Auftraggeber/in erteilt der Versicherungsmaklerin die Vollmacht, alle bereits bestehenden Verträge nach Vorabsprache ganz oder teilweise zu kündigen, umzudecken oder entsprechende Erklärungen gegenüber den Gesellschaften abzugeben. Dies gilt auch für alle neu vermittelten Verträge durch die Versicherungsmaklerin. Diese Vollmacht verliert ihre Gültigkeit mit der Beendigung des Maklervertrages.

  5. Es ist die Aufgabe der Versicherungsmaklerin, bei anfallenden Schäden die Wahrung der Interessen des/der Auftraggebers/in zu vertreten und ihm/ihr bei der Abwicklung des Schadens behilflich zu sein. Die Schadensbearbeitung bezieht sich allerdings nur auf Verträge, die durch die Versicherungsmaklerin vermittelt wurden. Die Aufgabe der Versicherungsmaklerin ist es nicht, evtl. unberechtigte Ansprüche des/der Auftraggebers/in gegenüber einer vermittelten Gesellschaft durchzusetzen.

  6. Durch die vorbezeichnete Vertretung durch die Versicherungsmaklerin entstehen dem/der Auftraggeber/in ohne ausdrückliche Absprache keine zusätzlichen Kosten.

  7. Dieser Vertrag wird auf die Dauer von einem Jahr abgeschlossen. Der Vertrag verlängert sich um ein weiteres Jahr, sofern nicht einer der Vertragspartner mit einer Frist von drei Monaten kündigt.



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Ort, Datum


Stuttgart, den ¨ ¨ ¨ ¨ ¨ ¨ ¨ ¨ ¨ ¨ ¨ ¨ ¨ ¨ ¨ ¨ ¨ ¨ ¨ ¨ ¨ ¨ ¨ ¨
 


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Auftraggeber/in


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Versicherungsmaklerin

 
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