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Studentische Krankenversicherung |
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In Deutschland besteht für Studierende Versicherungspflicht. Diese endet mit dem Abschluß des 14ten Semesters, spätestens jedoch mit Vollendung des 30ten Lebensjahrs. Studierende, die der Versicherungspflicht unterliegen, haben nun die folgenden Möglichkeiten:
Studierende, die der Versicherungspflicht nicht (mehr) unterliegen versichern sich entweder privat oder in der gesetzlichen Krankenversicherung als freiwilliges Mitglied. In der GKV werden dann die Einkünfte zur Beitragsbemessung zugrunde gelegt. Versicherungsschutz bei AuslandstudiumSind die Studierenden in der GKV versichert, so leistet diese bei einem Auslandsstudium nicht. Zur Abhilfe gibt es hier zwei Möglichkeiten:
Beim Antritt eines Auslandsstudium und gleichzeitiger Exmatrikulation verzichtet die GKV auf jegliche Kündigungsfristen. Studierende können also mit sofortiger Wirkung die genannte Versicherung abschließen. Voraussetzung: Frau/Mann ist gesund. Sind die Studierenden voll privat versichert (PKV), dann leisten die meisten Gesellschaften auch im Ausland. Auf alle Fälle sollte vor einem Auslandsaufenthalt mit der Gesellschaft gesprochen werden, für wie lange der Versicherungsschutz weltweit besteht. Mehr?Wenn Sie nicht gefunden haben, was Sie suchen, oder wenn Sie ganz einfach mehr wissen wollen: Die Barmer Ersatzkasse hat weitere hilfreiche Informationen für Studierende auf dem Web. Interesse?Wenn Sie an einer privaten Krankenversicherung interessiert sind, schicken Sie mir eine E-Mail mit Name, Geburtsdatum, Adresse und Telefonnummer. Einen Vergleich kann ich Ihnen nicht erstellen, aufgrund meines Status als Versicherungsmaklerin versichere ich jedoch, Ihnen das beste und preislich günstigste Angebot zu unterbreiten. |
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