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23 goldene Regeln rund um die Erbschaft: Grundregeln für Unternehmer(innen)

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19: Betriebsbonus

Kleine und Mittelständische Unternehmer können Ihre Firma jetzt oft steuerlich günstiger an die Nachkommen (z.B. Ehefrau) übergeben. Das neue Recht gewährt (wie bisher) als Extrafreibetrag DM 500.000, zusätzlich 40% Wertabschlag und den persönlichen Freibetrag.

Beispiel 1:
Wert des Betriebs DM 1.500.000
- Freibetrag - DM   500.000
= = DM 1.000.000
- Wertabschlag - DM   400.000
= steuerlicher Wert = DM   600.000
Dem stehen DM 600.000 Freibetrag der Frau gegenüber, so daß keine Erbschaftsteuer zu bezahlen ist.

Beispiel 2: Der Seniorchef hat kein Testament gemacht. Seine beiden Kinder erben den Betrieb zu gleichen Teilen. Sein gesamtes Kapital hat der Senior in den Betrieb gesteckt. Zu seinem Privatvermögen zählt nur eine selbstgenutzte Immobilie (Verkehrswert DM 1.600.000).
Vermögen steuerl. Erbe je Kind
private Immobilie + DM   400.000
betriebliche Immobilie (Verkehrswert DM 2 Mio.) + DM   250.000
sonst. Betriebsvermögen + DM 1.250.000
- Freibetrag für Betriebsvermögen - DM   250.000
- Wertabschlag für Betriebsvermögen - DM   500.000
= Zwischensumme = DM 1.150.000
- Bestattungskosten - DM    10.000
- persönlicher Freibetrag - DM   400.000
= steuerpflichtiges Erbe = DM   740.000
= Steuer vor Reform = DM   111.111
= Steuer nach Reform = DM   127.000

20: Flucht ins Betriebsvermögen

Besitzer mehrerer Häuser oder Wohnungen können Ihren Grundbesitz in eine Firma einbringen ("gewerblich geprägte Gesellschaft", z.B. GmbH & Co. KG) und somit extrem günstig vererben oder verschenken.

Wichtig: Sie sollten genau abwägen zwischen gesparter Erbschaftsteuer und zusätzlicher steuerlicher Belastung (z.B. Gewerbesteuer auf Mieteinnahmen) der in einem Betrieb zusammengefaßten Immobilien.

Gefahr: Der Beschenkte darf den Betrieb oder wesentliche Betriebsteile (Immobilien) nicht vor Ablauf von 5 Jahren verkaufen, denn sonst kassiert der Fiskus rückwirkend alle betrieblichen Vergünstigungen.

21: Familienfremder Erbe

Oft haben Kinder leider nicht genügend Talent oder Erfahrung, um einen Betrieb zu führen, wohl aber der amtierende Geschäftsführer.

Die Lösung: Dank der neuen Erbschaftsteuer-Richtlinien kann ein Firmenchef seinen Betrieb nun auch günstig dem Geschäftsführer überschreiben. Auch für diesen Erben gilt jetzt der 40-prozentige Wertabschlag sowie die günstige Steuerklasse I.

In der Gesamtbetrachtung ist die Erbschaftsteuerbelastung der familienfremden Betriebserben allerdings immer noch höher als bei Verwandten, denn von der Steuerklasse I werden nur die günstigen Steuersätze, nicht jedoch die höheren persönlichen Freibeträge übernommen.

22: Rechtsform ändern

Die Erben einer Personengesellschaft (KG, OHG, GmbH & Co. KG) zahlen i.d.R. viel weniger Steuern als die einer Kapitalgesellschaft (GmbH oder AG). Grund dafür ist, daß für die Bewertung des Betriebsvermögens, das nicht aus Immobilien besteht, die Unternehmensform maßgebend ist. Bei Personengesellschaften zählt der Buchwert der Steuerbilanz. Kapitalgesellschaften werden nach dem gemeinen Wert veranschlagt. Dabei wird das "Stuttgarter Verfahren" angewendet. Ein Bestandteil dieses Verfahrens ist auch der Ertragswert. Deshalb: Vor der Übertragung von Firmenanteilen unbedingt die Umwandlung der Rechtsform prüfen.

23: Modellfall "Quartett-Lösung"

Der Unternehmer beteiligt seine drei volljährigen Kinder mit je 25% an der Firma. Zur Absicherung behält er jedoch das Stimmrecht. Bei dieser "Quartett-Lösung" kann nach 5 Jahren jedes Kind seinen Firmenanteil - da nicht über 25% - einkommensteuerfrei verkaufen.

 
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