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Wie Sie Vermögenswerte über Lebensversicherungen steuerbegünstigt vererben können

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Das folgende Beispiel verdeutlicht, daß es sich bei größerem Vermögen lohnt, sich rechtzeitig Gedanken über eine optimale Gestaltung zu machen.

Beispiel: Ein Chefarzt verstirbt mit 68 Jahren und vererbt seinen drei Kindern testamentarisch dieses Vermögen:
Barvermögen DM   900.000
Immobilienvermögen DM 1.200.000
Lebensversicherung DM   938.909
Die Lebensversicherung hat diese Eckdaten:
Eintrittsalter 40 Jahre
Beitragszahlungsdauer 45 Jahre
Jahresbeitrag DM  11.919,36
Versicherungssumme DM 600.000,-
Todesfalleistung nach 28 Jahren DM 983.909,-
Fall 1: Der Vater war selbst Versicherungsnehmer und hat die Prämien selbst bezahlt.
1. Kind 2. Kind 3. Kind Erbschaftsteuer
Ererbtes Vermögen 1.027.970 1.027.970 1.027.970
Freibetrag 400.000 400.000 400.000
zu versteuern 627.970 627.970 627.970
Erbschaftsteuer 94.195 94.195 94.195 = 282.585
Fall 2: Kind 1 war Versicherungsnehmer, hat die Prämien selbst gezahlt und ist bezugsberechtigt. Die nicht vom Vater gezahlten Versicherungsprämien haben das Barvermögen entsprechend erhöht.
1. Kind 2. Kind 3. Kind Erbschaftsteuer
Ererbtes Vermögen 377.793 1.027.970 1.027.970
Lebensversicherung bleibt steuerfrei 983.909
Freibetrag 400.000 400.000 400.000
zu versteuern 0 627.970 627.970
Erbschaftsteuer 0 94.795 94.195 = 188.390
Ersparnis ggb. Fall 1 = 94.195
Ablaufleistung der LV nach 28 Jahren 983.909
Prämien in 28 Jahren 333.732
"Nettoerbschaft" 650.177

Für die Prämien muß Kind 1 während der 28 jährigen Laufzeit insgesamt 333.732 DM aufwenden. Demgegenüber steht die Todesfalleistung von DM 983.909, wenn der Vater mit 68 Jahren stirbt. Netto bleiben also DM 650.177 als Erbe übrig - steuerfrei!

Das restliche Vermögen wird unter Berücksichtigung dieser "Nettoerbschaft" auf die drei Kinder verteilt. Der Steuervorteil aus dieser Gestaltung beträgt DM 94.195!

Interesse?

Sie interessieren sich für die Übertragung von Vermögenswerten durch eine Lebensversicherung? Dann schicken Sie mir bitte eine E-Mail.

 
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