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Ein kleiner Leitfaden für potentielle Erblasser und Erben |
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Altersvorsorge o privat Investmentfonds Berufsunfähigkeit Krankenversicherung o privat o Zusatz o BKK Erbschaftsteuerrecht Persönliches Referenzen Makler |
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Anfang Juli 1998 hat der Bundesrat ein Mammutwerk verabschiedet, das die Bundesbürger berührt wie kaum ein anderes: Die neue Erbschaftsteuerrichtlinie 1998. Sie betrifft Millionen Erben, Milliarden Steuereinnahmen und Billionen Vermögenswerte. Sie entspricht im Kern den Vorgaben der Karlsruher Verfassungsrichter, wonach "normale Gebrauchsvermögen" auch künftig die Generationen steuerfrei wechseln können. Allerdings hat der Gesetzgeber die Grenzen dessen, was als normal zu bezeichnen ist, sehr eng gezogen. Die Tendenz im Erbschaftsteuerrecht hin zu einer stärkeren Besteuerung von Erbmassen sollen folgende Beispiele verdeutlichen: Erbschaftsteueraufkommen in Mrd. DM
Aus knapp einer Million Erbfällen gehen mittlerweile über 5,5 Milliarden DM ans Finanzamt. Dies entspricht einer Steigerung von 83,49% gegenüber 1992. Quelle: Bundesfinanzministerium; Zahlen für 1998 geschätzt. Prozentuale Steigerung der neuen Steuersätze gegenüber den alten Tarifen
Quelle: Focus 29/1998; Seite 167 Beispiel aus der Praxis:Herr Muster, 45 Jahre, ist Besitzer eines Einfamilienhauses, Verkehrswert DM 700.000,-. Da er selbst nicht verheiratet ist und auch keine Kinder hat, denkt er daran, seinem Neffen, 28 Jahre, das Haus zu vererben. Alte Erbschaftsteuerregelung
Das 1,4 fache des Einheitswertes von 1964: DM 65.000
Freibetrag DM 10.000; Steuersatz 11%
Neue Erbschaftsteuerregelung
ca. 60% des Verkehrswertes = DM 420.000 Freibetrag DM
20.000; Steuersatz 17%
Bevor Tips zum "optimalen" Vererben gegeben werden können, wird nachfolgend auf einige Grundbegriffe (Steuerklasse, Steuersätze, Freibeträge) eingegangen. Steuerklassen (§15 ErbStG)
Steuersätze (§ 19 ErbStG)
Freibeträge (§16 ErbStG)Neben den persönlichen haben sich auch die Versorgungs- und sachlichen Freibeträge, etwa für Hausrat oder Kunstgegenstände deutlich erhöht. Persönliche Freibeträge
Die sachlichen Freibeträge stellen sich wie folgt dar
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