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Wann zahlt die gesetzliche Rentenversicherung?

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  • Grundsätzlich wird erst bei über 50%iger Berufsunfähigkeit eine Rente gewährt.
  • Keine Leistung bei vorübergehender Berufsunfähigkeit.
  • Es muß eine Versicherungszeit von mindestens 5 Jahren mit mindestens 36 geleisteten Pflichtbeiträgen bestehen (außer bei berufsbedingten Krankheiten und berufsbedingten Unfällen).
  • Keinen Anspruch hat, wer diese Bedingungen nicht erfüllt.

Ab dem 1.1.2000 soll es im Berufsunfähigkeitsbereich durch die Rentenreform gravierende Änderungen geben.

Wie hoch ist die derzeitige gesetzliche Berufsunfähigkeitsrente?

Die Höhe richtet sich nach dem erzielten Einkommen und der Länge der beitragsfreien Zeiten. Die Renten betragen:

  • bei Berufsunfähigkeit etwa 27%
  • bei Erwerbsunfähigkeit etwa 40%

des Bruttoverdienstes - allerdings nur bis zur Beitragsbemessungsgrenze, also höchstens DM 2.106,- bei BU bzw. DM 3.120,- bei EU (Werte für 1996). 60% aller Rentenbezieher müssen sich mit ca. DM 1.100,- begnügen.

Beispiel zur Einkommenslücke bei Berufsunfähigkeit

Résumé: private Vorsorge tut Not.

 
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