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Auswirkungen der Rentenreform 2000 auf den Status der Berufsunfähigkeit und Erwerbsunfähigkeit |
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Erwerbsunfähigkeitsrenten Den Begriff der Berufsunfähigkeit wird es nur noch bis zum Ende des Jahres 1999 geben. Danach gibt es nur noch die Begriffe "Erwerbsunfähigkeit" und "verminderte Erwerbsfähigkeit". Bisher wurde bei der Gewährung einer Rente nicht nur der Gesundheitszustand berücksichtigt, sondern auch die Chancen auf dem Arbeitsmarkt. Sprich: war eine Teilzeitbeschäftigung arbeitsmarktbedingt nicht möglich, so wurde die volle Erwerbsunfähigkeitsrente gewährt. Bei dem Reformentwurf soll in Zukunft nur noch der Gesundheitszustand in Betracht gezogen werden. Deshalb werden dann Teilrenten möglich sein. Zahlenbeispiel Sie können weniger als 3 Stunden täglich arbeiten, dann haben Sie vollen Rentenanspruch. Wenn Sie täglich zwischen 3 und 6 Stunden arbeiten können, haben Sie halben Rentenanspruch, bei mehr als 6 Stunden erhalten Sie in Zukunft keine Rente mehr. Die Situation des Arbeitsmarktes bleibt unberücksichtigt: hierzu ist die Arbeitslosenversicherung zuständig. |
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