|
|
|
|
|
||||||||||||||||||||
|
Handwerkerversorgung |
|
|||||||||||||||||||||
|
Altersvorsorge o privat Investmentfonds Berufsunfähigkeit Krankenversicherung o privat o Zusatz o BKK Erbschaftsteuerrecht Persönliches Referenzen Makler |
|||||||||||||||||||||||
|
Handwerker nehmen in der BRD eine Sonderstellung ein, wenn es um die gesetzliche Rentenversicherung geht. Alle in der Handwerksrolle eingetragenen Handwerker müssen sich in der gesetzlichen Rentenversicherung versichern für die Mindestdauer von 216 Monaten. Hierzu zählen jedoch auch Zeiten der Berufsausbildung, Gesellenzeiten und - man höre und staune - Kindererziehungszeiten. Für diesen Zeitraum zahlen Handwerker im allgemeinen den Regelbeitrag. Für 1997 betrug dieser DM 886,81 in den alten und DM 738,92 in den neuen Bundesländern.
Welche Wahnsinns-Anwartschaften haben Sie sich denn nun mit Zahlung der gesetzlichen Regelbeiträge erworben?
Stand: Januar 1997, alte Bundesländer Wann können Sie sich nun von der gesetzlichen Rentenversicherungspflicht befreien lassen?
Sie trauen sich nicht, der gesetzlichen Rentenversicherung den Rücken zu kehren?Wenn Sie auch weiterhin Ihre Regelbeiträge entrichten, dann werden sich Ihre Rentenanwartschaften voraussichtlich wie folgt weiterentwickeln.
Wie sieht es nun aus, wenn Sie die gesetzliche Rentenversicherung verlassen?Sie stellen nach 18 Jahren einen formlosen Antrag bei der zuständigen LVA. Auf jeden Fall bleibt Ihnen die Altersrente ab 65 und die Hinterbliebenenrente erhalten. Den Anspruch auf die Erwerbs- und Berufsunfähigkeitsrente verlieren Sie jedoch nach zwei Jahren. Ihre Rentenanwartschaften entwickeln sich dann folgendermaßen.
Sie wollen freiwillige Mindestbeiträge weiterzahlen?Dann gilt es, zu berücksichtigen, daß Sie, wenn Sie bis zum 1.1.1984 noch keine 60 Monate mit Beiträgen belegt haben, Ihren Anspruch auf EU- und BU-Rente nicht aufrechterhalten können.
Egal, für welche Möglichkeit Sie sich entscheiden: private Vorsorge tut Not! Und zwar nicht nur im Bereich der Altersvorsorge, sondern auch im Bereich der Berufs- und Erwerbsunfähigkeitsabsicherung. Für Sie als Handwerker haben wir ein spezielles Anfrageformular entworfen. Bitte benutzen Sie dieses, wenn Sie an einem persönlichen Angebot interessiert sind. Bei der Krankenversicherung/Krankenkasse haben Sie als Handwerker keinen Sonderstatus. Sie können sich hier entweder privat oder gesetzlich krankenversichern. |
|||||||||||||||||||||||
|
|
|||||||||||||||||||||||